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Corporate Governance

 

Der Verbund bekennt sich zum Österreichischen Corporate Governance Kodex, an dessen Erarbeitung er im Jahr 2002 auch selbst mitgewirkt hat. Mit der aktiven Umsetzung des Kodex soll eine verantwortliche, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Konzerns sichergestellt und ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder geschaffen werden.

Als eines der ersten Unternehmen Österreichs hat sich der Verbund daher schon im Geschäftsjahr 2003 zur Einhaltung des Kodex verpflichtet. Seither sehen es Vorstand und Aufsichtsrat als vorrangige Aufgabe, sämtlichen Regeln des Kodex bestmöglich zu entsprechen und die hohen unternehmensinternen Standards kontinuierlich zu optimieren.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex wurde zu Beginn des Jahres 2006 neugefaßt. Die Änderungen betrafen insbesondere die Tätigkeit des Aufsichtsrates und Bestimmungen über die Aufsichtsratsmitglieder sowie eine Erhöhung der Transparenz durch verschärfte Offenlegungspflichten.

Auch in dieser neuen Fassung wird der Kodex vom Verbund nahezu lückenlos befolgt. Nur bei 5 C-Regeln der insgesamt 80 Regeln des Kodex besteht teilweise eine etwas abweichende Handhabung, die im folgenden (im Sinne des Grundsatzes Comply or Explain) erläutert wird:

Erläuterungen zu Abweichungen von einzelnen Regeln des Kodex

C-Regel 2:
Das Prinzip »one share – one vote« wird bei der Verbund-Aktie grundsätzlich eingehalten. Eine Ausnahme besteht lediglich in einer Stimmrechtsbeschränkung, die im Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, und in der darauf basierenden Satzungsbestimmung verankert ist. Diese lautet: »Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 % beteiligt sind, ist das Stimmrecht jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals beschränkt.«

C-Regel 34:
Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates und des Vorstandes im Detail geregelt. Für die Informationen und die Berichte des Vorstandes an den Aufsichtsrat besteht ein umfassendes Berichtswesen, das alle Gesellschaften des Konzerns nach einem einheitlichen Standard umfaßt. Darüber hinaus wird jährlich ein umfangreicher Bericht über alle Beteiligungen vorgelegt.

Eine Verankerung in der Geschäftsordnung wird derzeit ebenso vorbereitet wie die Aufnahme aller bestehenden Ausschüsse des Aufsichtsrates.

C-Regel 38:
Für die Nominierung von Vorstandsmitgliedern wurde vom Aufsichtsrat in seiner 329. Sitzung am 13. 09. 2006 festgelegt, daß diese letztmalig vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich ist. Diese Altersgrenze soll bei der nächsten Änderung der Geschäftsordnung auch entsprechend verankert werden.

C-Regel 45:
Die Bestimmung, wonach Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen dürfen, die zum Unternehmen im Wettbewerb stehen, wird mit einer Ausnahme von allen Mitgliedern des Aufsichtsrates eingehalten. Ein Vorschlag für die Aufnahme dieser Bestimmung in die Satzung wird angestrebt.

C-Regel 57:
Eine Altersgrenze für die Wahl in den Aufsichtsrat ist derzeit noch nicht vorgesehen. Diesbezüglich soll bei der nächsten Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates eine Festlegung erfolgen.

Wie in den vergangenen Jahren wurde auch für das Geschäftsjahr 2006 eine freiwillige Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Kodex durch eine unabhängige externe Institution vorgenommen. Das Prüfungsergebnis kann ebenso wie die Erklärungen zur Umsetzung des Kodex auf der Homepage des Verbund eingesehen werden.

Entsprechenserklärung des Vorstandes

Zur mittlerweile vierten durchgeführten Evaluierung erklärt der Vorstand:

»Der Österreichische Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2006 in der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG angewandt und nach Maßgabe der auch auf der Homepage des Verbund angeführten Erläuterungen eingehalten. Die teilweise abweichende Handhabung einzelner Regeln resultiert zum Teil aus gesetzlichen Gegebenheiten, die speziell für den Verbund bestehen, zum Teil aber auch aus rein formalen Gegebenheiten. Für das Geschäftsjahr 2007 wird die Einhaltung des Kodex entsprechend fortgesetzt und weiterhin so weit wie möglich die Umsetzung sämtlicher einzelner Regeln angestrebt. Für den Verbund hatte die Anwendung des Corporate Governance Kodex von Beginn an einen sehr hohen Stellenwert und bildet einen wesentlichen Baustein im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens der Aktionäre, Geschäftspartner, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in das Unternehmen.«

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